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Viel Nichts zum Lärm: Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Aschaffenburg!

Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat in seiner Sitzung am 07.07.2010 den Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Aschaffenburg gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.  <Lärmaktionsplan zum download>

Bis zum 10. September 2010 konnten Stellungnahmen abgegeben werden. 

Die KI hat eine ausführliche Stellungnahme und einen Forderungskatalog vorgelegt:

<Stellungnahme und Forderungen der KI>

Stellungnahme und Forderungen der KI

zum Lärmaktionsplan der Stadt Aschaffenburg

 1. Einige grundsätzliche Vorbemerkungen

Bevor wir uns den Entwurf des Lärmaktionsplans näher ansehen, einige grundsätzliche Bemerkungen. Bei der Lärmmessung verhält es sich ähnlich wie bei olfaktorischen (Geruchs-) Messungen. Es gibt im BImSchG und in anderen Regelwerken wunderschöne Formeln, die auf den ersten Blick nur für Experten nachvollziehbar zu sein scheinen, letztlich aber recht einfach sind. Beim Geruch heißt die Wissenschaft übersetzt: je näher wir uns an der Geruchsquelle befinden, desto mehr stinkt es, auch wenn natürlich Windrichtungen und –stärken dabei eine Rolle spielen.

Beim Lärm im Straßenverkehr ist es nicht viel anders. Ein fahrendes Auto macht mehr Lärm als ein stehendes, zwei Autos hinter- oder nebeneinander sind deutlich lauter wahrnehmbar als eines, als Faustregel gilt darüber hinaus, dass eine Verzehnfachung der Fahrzeuge zu einer Verdopplung (!) der Lautstärke führt.  Und eine zweite Faustregel besagt, dass die Lärmbelastung durch einen Lkw dem von 23 Pkw entspricht.

Unbestritten ist, dass Lärm, insbesondere nachts zu schweren gesundheitlichen Schäden für die betroffenen Menschen führen kann. Die Vermeidung solcher Schädigungen und nichts anderes hat daher Leitlinie für jeden Lärmaktionsplan zu sein, der mehr ist, als nur ein Alibi um als Kommune seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Noch einmal: Der beste Lärmschutz ist der, der den Lärm erst gar nicht entstehen lässt. Prinzipiell, sollte folglich dem aktivem Schallschutz (Maßnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg) der Vorrang gegenüber passiven Schallschutzmaßnahmen eingeräumt werden, da dieser meist effektiver ist und oftmals viele Menschen gleichzeitig schützen kann.

Letztlich entsteht eine wirksame Lärmminderung durch das Drehen an vielen Schräubchen, anders ausgedrückt, durch die Kombination von planerischen, verkehrlichen, organisatorischen, technischen, baulichen und gestalterischen Maßnahmen.

Im Rahmen von Verkehrslenkungen können Verkehrsaufkommen aus lärmbelasteten Bereichen in andere lärmunempfindliche Bereiche abgeleitet werden. Durch die verringerte Verkehrsmenge ergeben sich Lärmminderungspotentiale.

Weitere Verkehrsreduzierungen lassen sich beispielsweise durch

Ø  veränderte Verkehrsführung für den Durchgangsverkehr,

Ø  LKW-Führungskonzepte, die eine besonders große Lärmminderungswirkung haben.

Ø  Umleitung von Verkehr um städtische Kernzonen,

Ø  Beschränkung des Verkehrs zu lärmsensiblen Zeiten (beispielsweise LKW-Nachtfahrverbot, nur Anliegerverkehr),

Ø  verkehrslenkende Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichwegverkehr etc.

erreichen.

Darüber hinaus sind Geschwindigkeitsbegrenzungen, unter der Bedingung, dass sie eingehalten und überwacht werden, effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Verkehrslärmreduzierung.

 2. Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs

Beginnend mit einer beinahe dreiseitigen ausschweifenden Beschreibung der Stadt Aschaffenburg sowie der Hauptlärmquellen, nämlich die A 3 im nördlichen Stadtgebiet, die B 8, die B 26 sowie am Rande die B 469, die Bahnstrecke Frankfurt – Würzburg sowie die Regionalbahnstrecke nach Miltenberg.

Erwähnt wird dann noch der „Bayernhafen“, der „ideale Voraussetzungen als Logistikdrehscheibe für die Stadt ... hat“. Dort seien im Jahre 2008 über die Verkehrsträger Schiff – Bahn – LKW rund 3,3 Mio. Tonnen Güter umgeschlagen worden (Wie viele Tonnen über die einzelnen Verkehrsträger, wie hat sich das jeweils über die Jahre entwickelt? Vom subjektiven Empfinden spricht manches dafür, dass der Transport über LKW dabei am meisten zugenommen hat. Nicht zuletzt die Planungen für einen Ausbau der Darmstädter Straße auf Höhe Schönbusch!).

Für den Lärmaktionsplan werden zugrunde gelegt:

Ø  A 3;

Ø  B 8 Hanauer Straße, Weißenburger Straße, Friedrichstraße, Goldbacher Straße, Platanenallee, Hofgartenstraße, Würzburger Straße;

Ø  B 26 Darmstädter Straße, Ebertbrücke, Hanauer Straße, Weißenburger Straße, Friedrichstraße, Goldbacher Straße, Weichertstraße, Schönbornstraße;

Ø  St 2309 Wermbachstraße, Landingstraße, Weißenburger Straße, Friedrich- straße, Hanauer Straße, Müllerstraße, Burchardtstraße, Schillerstraße (zwischen Burchardtstraße und Dyroffstraße);

Ø  St 2312 Goldbacher Straße, Weichertstraße, Platanenallee, Hofgartenstraße, Würzburger Straße

Ø  St 3115 Großostheimer Straße

Ø  sowie Schweinheimer Straße, Südring, Schillerstraße, Adenauerbrücke und innerstädtisch die Willigsbrücke und Löherstraße.

Die letztgenannten sind, dem Entwurf zufolge, eine freiwillige, also gesetzlich nicht vorgeschrieben, Aufnahme innerstädtischer Straßen mit einer Belastung von mehr als 16.000 Fahrzeugen pro Tag in den Lärmaktionsplan.

Nur der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass für die Bahnstrecke die Regierung von Unterfranken zuständig sei und Fluglärm im Stadtgebiet im Sinne des BImSchG nicht relevant sei.

Auf weiteren drei Seiten wird nun vertieft, wie viele Menschen betroffen sind und schließlich wo Lärmprobleme bestehen (Überschreitungen der Auslösewerte und gleichzeitig hohe Einwohnerdichte) bzw. wo es verbesserungsbedürftige Situationen gibt (Überschreitung de Auslösewerte), im einzelnen nachzulesen auf Seite acht des Entwurfs.

Bevor dann Vorschläge zur Lärmverringerung gemacht werden, folgt noch eine Auflistung von allem und jedem, das die Stadt in den vergangenen Jahren gegen den Lärm unternommen hat, dabei u. a. auch die Einführung einer Mitfahrzentrale aus der - dem Vernehmen nach – der Landkreis mittlerweile aussteigen will, weil sie zu wenig genutzt wird.

 3. Die Vorschläge

Der längst ermüdete Leser findet nun auf Seite 10 beginnend endlich die geplanten Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre, gekennzeichnet als M 1 – M 9! Bei näherem Betrachten stellt sich jedoch heraus, dass sich das ganze auf folgendes reduzieren lässt:

Ø  Sanierung des Straßenbelags mit lärmoptimiertem Asphalt LOA 5 D (M2 und M9),

Ø  Intensivierung des Fahrbahnunterhalts (M5),

Ø  Intensivierung der kommunalen Verkehrsüberwachung bzw. Verkehrskontrollen durch – man höre und staune: Geschwindigkeitsanzeigetafeln (M4),

Ø  passiver Schallschutz, sprich Schallschutzfenster für Wohngebäude (wenn es mit dem neuen Asphalt immer noch zu laut ist!) (M6),

Ø  zeitweise Geschwindigkeitsbegrenzungen (M1 und M8), bis der Asphalt getrocknet ist, die Überwachung dürfte wieder durch Geschwindigkeitsanzeigetafeln erfolgen,

Ø  Bau von Bahnparallele und Ringschluss Ost (da als langfristige Maßnahme angegeben voraussichtlich am St. Nimmerleinstag) (M7) und schließlich

Ø  die Einführung eines Lkw-Routenkonzepts (M3)!

Einige Einzelheiten dieser Maßnahmen und ihre möglichen Auswirkungen werden auf den folgenden Seiten dargestellt.

Auch schöne Kostenberechnungen werden aufgelistet, etwa 7600 € für die Beschaffung von zwei zusätzlichen Geschwindigkeitsanzeigetafeln (wir erinnern uns, das sind die, die für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen (temporär, bis der Asphalt getrocknet ist) sorgen sollen!

4. Viel Nichts zum Lärm

Der großartige Lärmaktionsplan besteht also im wesentlichen aus zwei baulichen Maßnahmen (Sanierung von Fahrbahnbelägen mit lärmoptimiertem Asphalt sowie passiver Schallschutz).

Und dann gibt es noch die Maßnahme M3, die Einführung eines Lkw-Routenkonzepts. Auf der Suche nach Einzelheiten der einzigen Maßnahme, die zumindest von der Überschrift her vorgibt, in das Verkehrsgeschehen einzugreifen, finden wir: NICHTS! Im Wortlaut:

„M3 Lkw-Routenkonzept

Durch Verkehrsverlagerung in weniger sensible Gebiete kann eine Reduzierung der Lärmbetroffenheit erreicht werden.

Planungskosten: ca. 20.000.-€

Umsetzungskosten je nach Planungsergebnis“. Da muss man erst einmal drauf kommen!

Maßnahmen, um die Ursachen der Lärmentstehung zu bekämpfen, um durch aktive Regelungen das Verkehrsaufkommen wenigstens zu reduzieren sind völlige Fehlanzeige!

5. Verpackungsmüll

Wie oben schon erwähnt, besteht das sogenannte Lkw-Routenkonzept aus einer Verpackung ohne Inhalt. Genau genommen verbirgt sich dahinter, was der Stadtrat schon beschlossen hat. Nämlich „die Ausweisung von speziellen Lkw-Routen für den Fernverkehr durch die Stadt, die an der Innenstadt vorbeiführen.“ Dadurch würde „der Durchgangsverkehr an der Innenstadt Aschaffenburgs vorbei geleitet“. Der Verkehrsfluss soll verstetigt werden, damit „alle Verkehrsteilnehmer die Stadt reibungslos durchqueren ... können.“ Welcher Mehrwert für die Stadt und ihre Bürger durch diesen reibungslosen Durchgangsverkehr, insbesondere des Schwerverkehrs, entstehen soll, bleibt im Dunkeln.

Aber nicht einmal die baulichen Maßnahmen scheinen wirklich durchdacht zu sein. Der für die Sanierung vorgeschlagene Asphalt LOA 5 D, der sogenannte „Düsseldorfer Asphalt“, befindet sich offenbar noch in der Erprobung und stellt keineswegs eine gängige Standardbauweise dar.

Die bislang zur Lärmminderung genutzten „offenporigen Asphalte“ eignen sich nämlich vorrangig für Straßen mit Geschwindigkeiten über 50 km/h wie Autobahnen. Für den innerstädtischen Bereich ist er vor allem aufgrund andersartiger Belastungen weniger geeignet. Der „Düsseldorfer Asphalt“ soll auch für Geschwindigkeiten bis 50 km/h eingesetzt werden können. Bislang gibt es allerdings nur Pilotprojekte, auch wenn wohl die Stadt Düsseldorf sich grundsätzlich für diesen Belag entschieden hat. Es gibt wegen der Kürze der Nutzung auch keine Erfahrungswerte über seine Lebensdauer, Instandhaltungsaufwand u. ä.

In der FAZ Online-Ausgabe vom 30. April 2010  heißt es in Bezug auf geplante Sanierungsmaßnahmen in Darmstadt: „Auf Straßenabschnitten ... ist beabsichtigt, bei der Grunderneuerung der Fahrbahn erstmals mit lärmminderndem Asphalt zu arbeiten. Da es sich dabei um ein Pilotprojekt handelt, kooperiert die Stadt mit der Hochschule Darmstadt. Sie bereitet die Sanierung vor und begleitet sie wissenschaftlich, um zu sehen, ob die erhoffte Entlastungswirkung von drei bis fünf Dezibel durch den neuartigen Belag auch eintritt.“

Wohlgemerkt, niemand hat etwas gegen den Einsatz neuartiger Beläge oder ähnliches, aber es sollte bitte niemand so tun, als würde das alles schon seit langem problemlos funktionieren.

Auch gegen passiven Schallschutz kann man wenig einwenden, so können Lärmschutzfenster die Lärmimmissionen in Räumen erheblich reduzieren. Diese Maßnahme schützt aber nur die in Wohngebäuden liegenden Räume; der Erholung dienende Außenbereiche, wie z. B. Balkone, Gärten und Terrassen bleiben vom Lärm durch diese Maßnahme hingegen ungeschützt.

6. Vorschläge und Forderungen der Kommunale Initiative:

Ø  Dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzungen in Hanauer Straße, Weißenburger Straße, Friedrichstraße, Goldbacher Straße, Platanenallee, Hofgartenstraße, Würzburger Straße sowie in den anderen Straßen deren Lärmbelastung zu hoch ist, soweit das noch nicht geschehen ist, zumindest von 22 – 8 Uhr auf Tempo 30.

Ø  Ein „LKW-Routenkonzept“, das dafür Sorge trägt, dass der Schwerverkehr großräumig über die A 3 geleitet wird. Dazu gehören zum einen klare Vorgaben, wie beispielsweise den Fernverkehr aus Westen (B 26) spätestens über die B 469 auf die A 3 Richtung Würzburg zu leiten. In ähnlicher Weise sind entsprechende Führungen für die südlichen und östlichen Verkehrsströme zu entwickeln.

Ø  Ergänzende Anordnung eines Lkw-Durchfahrtsverbot durch die Stadt, das auch für die Ringstraße/Bahnparallele Geltung hat.

Ø  Deutliche Intensivierung der Überwachung von Tempolimits und Durchfahrtsverboten durch die zuständigen Behörden.

Ø  Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h ( LKW 60 km/h ) im Bereich der Autobahn A3 ohne Lärmschutzwand auf der Nord- und Südseite in der Höhe Aschaffenburg-Strietwald und Aschaffenburg-Damm mit entsprechender Überwachung bis zur Schließung der Lärmschutzlücke im genannten Abschnitt.

Ø  Prüfung eines Einbahnstraßensystems im Leiderer Hafen, Einfahrt für Lkw nur am Waldfriedhof sowie Ausfahrt ausschließlich Richtung Westen spätestens an der Hafenrandstraße unter Einbeziehung der Anlage von Kreisverkehren. Verzicht auf einen weiteren Ausbau der Darmstädter Straße.

Ø  Ausbau des ÖPNV-Streckennetzes durch neue Buslinien und eine bessere Taktung.

Ø  Prüfung der Möglichkeiten der Zuflussbegrenzung des Pkw-Verkehrs sowie der Einführung einer „City-Maut“.

Ø  Für eine Verbesserung der Lebensqualität der Innenstadt sollte mittelfristig eine Sperrung für den gesamten Durchgangsverkehr erfolgen, der Individualverkehr kann auf den Ring verlagert werden.

Ø  Dauerhafte Verkehrsberuhigung der Schillerstraße und Herausnahme aus dem Ring. Die neue Bahnparallele hat diese Aufgabe zu übernehmen.

Ø  Wiederaufnahme eines schienengebundenen Personenverkehrs Aschaffenburg – Nilkheim – Nilkheimer Industriegebiete West und Ost – Großostheim, dies würde wesentlich zu einer Entlastung der Großostheimer Straße und damit u. a. der Anwohner in Nilkheim beitragen.