Behindertenfreundliche Aufrüstung städtischer Gebäude
Die Kommunale Initiative stellt o.g. Antrag, den wir nachfolgend begründen:
Es gibt viele städtische Gebäude, die nicht behindertenfreundlich sind. Beispielhaft seien hier alle Treppenhäuser in den Parkhäusern genannt. Diese Treppenhäuser sind zwar mit einem Schutzgeländer – meistens eine Flachstahlkonstruktion mit senkrechten Flachstahlgitterstäben – entsprechend der BayBO - ausgestattet. Aber ein umgreifbarer Handlauf fehlt bei allen Treppenläufen. Es gibt Treppenläufe mit mehr als 3 Stufen zwischen 2 Wänden, bei denen ein Handlauf völlig fehlt. Ein Treppennutzer – insbesondere ein gehbehinderter Prothesenträger - hat nicht die Möglichkeit bei einem Stolperschritt sich durch das Umgreifen eines Rundhandlaufes abzustützen.
Der Antrag wurde im Falle städtischer Liegenschaften angenommen.
Als weiteres Beispiel sei der behindertenfeindliche Zugang zu dem Altenwohnheim in der Egerer Straße benannt. Der Zugang zu diesem Wohnheim erfolgt über eine Außentreppe mit fünf 5 m breite Stufen. Diese 5 m breiten Stufen sind mittig mit zwei bügelartigen Rohrkonstruktionen aus Vierkantstahl, die offensichtlich einen sicheren Handlauf ersetzen sollen, ausgestattet. Abgesehen davon, dass ein Vierkantstahl nur schlecht umgriffen werden kann, ist das für einen gehbehinderten Menschen mit Stock gefährlich. Weil dieser Zugang nur über die Eingangstreppe möglich ist, verlassen manche stark gehbehinderte Bewohner nicht mehr ihre Wohnung. Angebracht wäre hier ein altenheimgerechter Zugang durch sichere umgreifbare Rundhandläufe. Damit auch ein rollstuhlabhängiger Bewohner eine Zugangsmöglichkeit hat, würde eine Rampe einem Altenheimzugang entsprechen. Diese ist baulich problemlos ohne größeren Aufwand herzustellen.
Die KI stellt auf Grund dieser genannten Beispiele den Antrag, alle städtischen Gebäude auf ihre Behindertenfreundlichkeit zu überprüfen und nachzurüsten.






