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Wenn der Tariflohn nicht reicht

Soziales: Kommunale Initiative fordert Kampf gegen Dumpinglöhne - Argen: »Aufgestockt wird aus anderen Gründen« Aschaffenburg  Die Stadt Aschaffenburg soll dafür sorgen, dass den Arbeitgebern von »Aufstockern« - Menschen, die trotz geregelter Arbeit Sozialleistungen beziehen - besser auf die Finger geschaut wird. Das ist eine Forderung, die die Kommunale Initiative (KI) erhebt. Minijobs, Teilzeitjobs, aber auch Vollzeitarbeit mit geringen Tariflöhnen: Viele Menschen brauchen trotz Arbeit soziale Leistungen, weil ihr Einkommen zum Leben nicht reicht. Im Raum Aschaffenburg liegt das nach Erkenntnis der Behörden aber nur selten daran, dass Unternehmen Dumpinglöhne zahlen.

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KI fordert: Zuschuss für alt gegen neu!

Der Stadtrat soll folgendes beschließen:

Inhaber eines Kulturpasses (Sozialpass) die nach einer Energieberatung bereit sind ihre alten Elektrogeräte gegen neue auszutauschen, bekommen von der AVG einen Zuschuss. Über die Form und Höhe des Zuschusses soll der Stadtrat nach Beratung entscheiden.

Die hohen Stromkosten für Haushalte von Hartz-IV-EmpfängerInnen werden z.T. von alten Elektrogeräten verursacht, die als „Stromfresser“ die Kosten in die Höhe treiben. Aus diesem Grund haben diese Haushalte zum allergrößten Teil eine noch höhere Stromrechnung zu begleichen als finanziell besser gestellte Haushalte mit der gleichen Bewohnerzahl. Selbst mit Energiesparberatung ist hier nur bedingt Abhilfe zu schaffen. Neue Geräte sind für diese Personengruppe mit ihren knappen finanziellen Mitteln meist nicht zu schultern. Um langfristig die Kosten für diesen Personenkreis zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten soll die AVG mit einem finanziellen Zuschuss helfen. (Dieser könnte als feste Summe, Prozentanteil des Neupreises, Stromgutschein etc. erfolgen). Rund 3000 Haushalte würden dafür in Aschaffenburg in Frage kommen Diese Maßnahme, zusammen mit einem Sozialtarif und einer Energieberatung ist als Gesamtpaket zu sehen. Die Unterstützung zur energetischen Sanierung der Wohnungen von Hartz-IV-BezieherInnen wie in unserem ersten Antrag aufgeführt, ist als zusätzliche Maßnahme zu sehen.

In diesem Zusammenhang verweist die KI auf die soziale Effizienzinitiative des Umweltministeriums und des ehemaligen Umweltministers Gabriel:

"Insbesondere Hartz-IV-Empfänger sollen von den hohen Energiekosten entlastet werden. Dazu sollen diese Haushalte bei der Anschaffung von besonders energieeffizienten Haushaltsgroßgeräten der Effizienzklasse A++ einen finanziellen Zuschuss erhalten. Gabriel: "Es sind die Menschen mit geringen Einkommen, die in den am schlechtesten gedämmten Wohnungen mit den höchsten Heizkosten leben. Sie können sich zum Beispiel den Strom sparenden Kühlschrank der Effizienzklasse A++ nicht leisten. Sie sind bisher weitgehend schutzlos den steigenden Energiepreisen ausgeliefert, sie müssen einen drastisch steigenden Anteil ihres Einkommens für Energie aufwenden. Gezielte Beratung und Hilfe für diese Bevölkerungsschichten ist deshalb dringend erforderlich. Hier setzt die soziale Effizienzinitiative des Bundesumweltministeriums an."

Nach Angaben des Zentralverbands der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) ist von den etwa 60 Millionen Kühl- und Gefriergeräten in deutschen Haushalten knapp die Hälfte mindestens 10 Jahre alt. Würden sie durch hoch effiziente Geräte ersetzt, könnten pro Jahr rund 8 Terawattstunden Strom eingespart werden. Das entspricht 5 Millionen Tonnen CO2. Bei Ausnutzung dieses Einsparpotenzials würden die privaten Haushalte jährlich um über 1,4 Milliarden Euro entlastet.  

KI fordert: Sozialtarif für Strom!

Artikel aus der Bürgerzeitung

Derzeit sind die Stromkosten der Hartz-IV-BezieherInnen Bestandteil des Regelsatzes und nicht der Unterkunftskosten. Die Stromkosten muss dieser Personenkreis also von den 359,- Euro Regelsatz bezahlen. Dieser sieht pro Monat 22,95 Euro Stromanteil für einen Zweipersonenhaushalt vor. Für Kochfeuerung sind für zwei Personen 7,17 Euro vorgesehen. Macht zusammen 30,12 Euro. Ein Zweipersonenhaushalt von Hartz-IV-EmpfängerInnen in Aschaffenburg, der mit Elektroherd ausgestattet ist, muss aber beispielsweise derzeit 52 Euro pro Monat für Strom aufwenden. Allein durch Energiesparberatung ist die Differenz zwischen dem Hartz -IV-Anteil und den wirklichen Kosten nicht einzusparen. Neue Geräte können sich diese Haushalte meist nicht leisten. Die AVG soll deshalb einen Sozialtarif einführen, bei dem Kultur- und Sozialpassinhaber nur noch 50 Prozent des Arbeitspreises für Strom bezahlen. Die KI meint: Mangelnde Versorgung und nicht etwa mangelnde Bereitschaft zum Energiesparen ist die Ursache für die wachsenden finanziellen Probleme dieses Personenkreises. Energiesparberatungen für Hartz-IV-EmpfängerInnen können nur sekundäre Maßnahmen der Unterstützung sein. Primär ist die materielle, sprich: finanzielle Grundsicherung der Menschen. So lange die Hartz-IV-Regelsätze das nicht leisten, ist die Kommune gefordert..

Ihr Johannes Büttner