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Wenn der Tariflohn nicht reicht

Soziales: Kommunale Initiative fordert Kampf gegen Dumpinglöhne - Argen: »Aufgestockt wird aus anderen Gründen« Aschaffenburg

Die Stadt Aschaffenburg soll dafür sorgen, dass den Arbeitgebern von »Aufstockern« - Menschen, die trotz geregelter Arbeit Sozialleistungen beziehen - besser auf die Finger geschaut wird. Das ist eine Forderung, die die Kommunale Initiative (KI) erhebt.

Minijobs, Teilzeitjobs, aber auch Vollzeitarbeit mit geringen Tariflöhnen: Viele Menschen brauchen trotz Arbeit soziale Leistungen, weil ihr Einkommen zum Leben nicht reicht. Im Raum Aschaffenburg liegt das nach Erkenntnis der Behörden aber nur selten daran, dass Unternehmen Dumpinglöhne zahlen.

Die Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaften (Argen), die Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Empfänger betreuen, sind dagegen der Überzeugung, dass das Einkommen nicht aufgestockt werden muss, weil die Arbeitgeber Dumpinglöhne zahlen.»Das mag in Mecklenburg-Vorpommern oder im Bayerischen Wald ein Problem sein«, meint Christian Wolf, der die Arge Aschaffenburg-Stadt leitet. Dort könnten einige wenige Arbeitgeber den Markt bestimmen. »Keiner meiner Mitarbeiter konnte mir im Raum Aschaffenburg einen Fall nennen, in dem Dumpinglöhne gezahlt wurden.«

Wolf und seine Kollegen von den Argen Aschaffenburg-Land, Erwin Heck, und Miltenberg, Peter Henn-Mücke, nennen ganz andere Gründe fürs Aufstocken. Oft könnten ihre Kunden aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten als einen 400-Euro-Job. »Dann arbeiten sie meist auch nicht mehr als zehn Stunden in der Woche«, weiß Henn-Mücke. Eine weitere große Gruppe der Aufstocker seien alleinerziehende Mütter. »Sie können nur einen Teilzeitjob annehmen«, erklärt Wolf. »Bei großen Familien«, hat wiederum Erwin Heck festgestellt, »reicht der Tariflohn oft nicht aus, um den Bedarf aller Mitglieder zu decken.« So weiß auch Christian Wolf, dass »die meisten Zeitarbeitsfirmen Tariflohn zahlen«. Der liege allerdings bei knapp sieben Euro und reiche oft für größere Familien nicht.

Laut KI-Stadtrat Johannes Büttner habe die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsgemeinschaften angewiesen, gegen Arbeitgeber vorzugehen, die deutlich unter drei Euro pro Stunde zahlen. Eine ähnliche Anweisung gebe es, bestätigt Christian Wolf. »Das heißt aber nicht, dass wir nicht auch bei Löhnen, die über drei Euro, aber unter der üblichen Bezahlung liegen, hinschauen dürfen.« Zwei Wochen lang wollen Wolf und seine Mitarbeiter jetzt noch einmal ganz genau hinsehen und dann eine Stellungnahme zum KI-Antrag formulieren. »Wir bekommen von unseren Kunden die Lohnabrechnungen oder Bescheinigungen der Arbeitgeber auf Formularen der Agentur für Arbeit«, erläutert er. Während die Agentur Stundenlöhne nicht abfragt, seien diese auf den Lohnzetteln häufig aufgeführt. Wolf ist sich aber sicher, dass Dumpinglöhne nur in absoluten Ausnahmefällen gezahlt werden. Er sieht ein anderes Problem: »Immer wieder bekommen wir zu hören, dass Arbeitgeber Menschen auf Abruf beschäftigen. Unsere Kunden wissen heute nicht, ob sie morgen Arbeit haben oder nicht.« Nichts ist planbarSo sei nichts planbar, beispielsweise auch keine Fortbildung. »Wenn wir das erfahren, bestärken wir die Kunden sehr darin, sich das nicht gefallen zu lassen und zumindest eine gewisse Planungssicherheit zu fordern.« Oft würden die Argen über solche Ansinnen der Arbeitgeber aber nicht informiert - weil die Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht auch noch diese Arbeit verlieren möchten. Barbara Löffel

(Main-Echo Aschaffenburg 13. April 2010)